Die Aufgabe des Verfahrensbeistands
Als Ihr Verfahrensbeistand stehen wir Ihnen und Ihrem Kind zur Seite, um dessen Interessen vor Gericht zu vertreten und eine Stimme in familienrechtlichen Angelegenheiten zu sein.
Was ist ein Verfahrensbeistand?
Ein Verfahrensbeistand ist eine neutrale und unabhängige Person, die vom Gericht ernannt wird, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Unsere Aufgabe ist es, das Kind während des gesamten Verfahrens zu unterstützen, auf seine Bedürfnisse einzugehen und sicherzustellen, dass seine Stimme gehört wird.
Unsere Tätigkeit als Verfahrensbeistand umfasst:
1. Anhörung des Kindes: Wir hören das Kind aufmerksam an, um seine Wünsche, Bedenken und Vorstellungen zu verstehen.
2. Gespräche mit Bezugspersonen: Wir führen Gespräche mit den wichtigsten Bezugspersonen des Kindes, um ein umfassendes Bild seiner Situation zu erhalten.
3. Erarbeitung von Empfehlungen: Basierend auf den Informationen aus den Gesprächen erarbeiten wir schriftliche Stellungnahmen oder Empfehlungen, die die Interessen und Bedürfnisse des Kindes repräsentieren.
4. Begleitung zum Gerichtstermin: Wir begleiten das Kind zu richterlichen Anhörungen und stehe ihm während des gesamten Verfahrens zur Seite.
5. Erklärung des Verfahrens: Nach Abschluss des Verfahrens erläutere ich dem Kind das Ergebnis und den Verlauf des Verfahrens in einer verständlichen Form.
Wann wird ein Verfahrensbeistand bestellt?
Ein Verfahrensbeistand kann gemäß § 158 FamFG in verschiedenen familienrechtlichen Verfahren bestellt werden, darunter fallen unter anderem:
- Sorgerechtliche Verfahren
- Umgangsverfahren
- Kindesherausgabe Verfahren
- Verfahren zur Vormundschaft oder Pflegschaft
- Verfahren zur freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen